I. Geltungsbereich
1. Unsere Nutzungsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende
oder von unseren Nutzungsbedingungen abweichende Bedingungen erkennen
wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich
zugestimmt, dass die entgegenstehenden AGB gelten.
2. Unsere Nutzungsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis
entgegenstehender Bedingungen Zugang zu unserem Händlerbereich gewähren
und Leistungen erbringen.
3. Unsere Nutzungsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne
von § 310 Abs.1 BGB.
II. Allgemeines
1. Die Vehicl GmbH betreibt unter vehicl.com sowie den unter dieser
Domain eingerichteten Verzeichnissen und Subdomains („Internetauftritt“)
öffentlich und nicht öffentlich zugängliche Datenbanken, in denen
angemeldete Autohändler („Autohändler“) gebrauchte Fahrzeuge mit einem
„Inserat“ über einen nicht öffentlich zugänglichen „Händlerbereich“
einstellen können. Nutzer der Datenbank können dann die Inserate
recherchieren. Für Nutzer ist anhand der Inserate nicht ersichtlich,
welcher Autohändler das Inserat eingestellt hat.
2. Nutzer können bei Interesse die eingestellten Fahrzeuge unmittelbar
bei der Vehicl GmbH bestellen. Das heißt, die Nutzer geben gegenüber der
Vehicl GmbH ein Angebot zum Kauf eines Fahrzeugs ab.
3. Falls die Vehicl GmbH das Fahrzeug an einen Nutzer verkaufen will,
wird sie es bei dem Autohändler reservieren und/oder erwerben, um es
dann an den Nutzer unmittelbar weiterzuverkaufen. Die Vehicl GmbH ist
damit ein Zwischenhändler.
III. Anmeldung und Vertragsschluss, Händlerkonto und Zugangsdaten
1. Der Autohändler gibt gegenüber der Vehicl GmbH ein Angebot ab, einen
Vertrag über die Nutzung der Datenbanken zu schließen, indem er sich für
den Händlerbereich anmeldet.
2. Die Vehicl GmbH entscheidet nach Zugang des Angebots nach freiem
Ermessen, ob sie das Angebot annimmt.
3. Die Vehicl GmbH nimmt das Angebot des Autohändlers an, indem sie ein
Händlerkonto für den Autohändler anlegt und dem Händler die Zugangsdaten
(Benutzername und Passwort) für den Händlerbereich übermittelt.
4. Die Anmeldung als Autohändler ist nur juristischen Personen,
Personengesellschaften und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen
Personen erlaubt, die als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB tätig sind.
Der Autohändler garantiert, Unternehmer zu sein sowie dass er die über
die Online-Plattform eingestellten Fahrzeuge allein zu gewerblichen
Zwecken verkauft.
5. Im Rahmen der Anmeldung und des laufenden Vertragsverhältnisses ist
die Vehicl GmbH berechtigt, zu verlangen, dass der Autohändler
Handelsregister- und Gewerberegisterauszüge und anderer Unterlagen und
Auskünfte vorlegt, die für die Anmeldung oder Aufrechterhaltung des
Vertragsverhältnisses geboten oder zweckmäßig erscheinen.
6. Der Autohändler setzt die Vehicl GmbH unverzüglich in Kenntnis, wenn
sich seine in der Anmeldung genannten Daten ändern. Die Mitteilung kann
nur schriftlich, per Telefax oder per E-Mail erfolgen.
7. Der Autohändler muss sein Passwort geheim halten und seine
Zugangsdaten sorgfältig aufbewahren. Er ist darüber hinaus verpflichtet,
die Vehicl GmbH umgehend zu informieren, sobald ihm Anhaltspunkte dafür
bekannt werden, dass Dritte seine Zugangsdaten missbraucht haben.
8. Das Händlerkonto ist nicht übertragbar.
IV. Leistungsumfang wegen der Datenbank
1. Die Vehicl GmbH stellt dem angemeldeten Autohändler in einem
Händlerbereich eine Eingabemaske bereit, über die der Autohändler
Inserate in die Datenbank einstellen kann. Die Vehicl GmbH schaltet die
Inserate in angemessenem Zeitraum frei und ermöglicht, dass Nutzer diese
Inserate über das Internet abrufen können.
2. Jeder Autohändler kann beliebig viele Inserate in die Datenbanken
einstellen. Die Inserate werden längstens bis zu einem Zeitraum von 3
Monaten oder einem anderen von der Vehicl GmbH bei Eingabe der Inserate
genannten Zeitraum in den Datenbanken angezeigt, längsten jedoch bis die
Vehicl GmbH erfährt, dass der Autohändler das Fahrzeug verkauft hat. Der
Vehicl GmbH kann das Inserat auch für einen längeren Zeitraum zeigen,
insbesondere wenn der Autohändler das Inserat nach Vorstellungen der
Vehicl GmbH anpasst.
3. Ein Anspruch, die Datenbanken und den Händlerbereich sowie deren
Funktionen zu nutzen, besteht nur im Rahmen des von der Vehicl GmbH
angebotenen Stands der Technik. Die Vehicl GmbH strebt indes an, die
Inserate im Jahresdurchschnitt zu 85 % in die Datenbanken eingestellt
und aus den Datenbanken abrufbar zu halten.
4. Die Vehicl GmbH ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt
befreit.
5. Die Vehicl GmbH kann für die Nutzung der Datenbanken oder einzelner
Funktionen mehrere Voraussetzungen festlegen, wie beispielsweise Prüfung
der Anmeldedaten, Dauer der Vertragsbeziehung, Art und Umfang der
Nutzung sowie Erfüllung bestimmter Sicherheitsvorkehrungen.
6. Die Vehicl GmbH behält sich ferner vor, neue oder veränderte
Funktionen der Datenbank bei bestimmten Nutzergruppen zu testen. Dies
kann zu unterschiedlichen Darstellungen bei verschiedenen Nutzern
führen.
7. Die Vehicl GmbH behält sich vor, die Einstellung von Inseraten durch
die Autohändler sowie die Darstellung von Inseraten beim Nutzer zu
beschränken, soweit es aus technischen Gründen erforderlich ist.
Insbesondere kann es aus technischen Gründen zeitweise nicht oder nur
eingeschränkt möglich sein, freigeschaltete Inserate abzurufen
(unvorhergesehene Systemausfälle).
8. Die Vehicl GmbH behält sich jederzeit das Recht vor, Änderungen an
den Leistungen und den Nutzungsbedingungen vorzunehmen. Der Autohändler
erklärt mit jeder Nutzung des Händlerportals sein Einverständnis mit der
jeweils aktuellen Version der Nutzungsbedingungen.
9. Der Autohändler hat die Nutzungsbedingungen regelmäßig auf Änderungen
hin zu überprüfen.
V. Anforderungen an die Inhalte und Aufmachung der Inserate
1. Der Autohändler ist verpflichtet, ausschließlich gebrauchte
Personenkraftfahrzeuge in einem Inserat in die Datenbank
einzustellen.
2. Die Vehicl GmbH bietet diese Fahrzeuge Nutzern in eigenem Namen zum
Kauf an. Die Fahrzeug-Informationen dürfen daher keine Angaben
enthalten, die gerichtet sind auf
• den Abschluss eigener Kaufverträge mit den Nutzern,
• den Abschluss eines Leasing-, Miet- oder Mietkaufvertrags oder eine
sonstige Form der Finanzierung oder Gebrauchsüberlassung von
Fahrzeugen,
• die Übernahme von Kraftfahrzeugkauf- oder Leasingverträgen,
• den Ankauf von Fahrzeugen oder anderen Gegenständen jeder Art,
• den Verkauf von Fahrzeugersatzteilen und Kraftfahrzeugzubehör,
• den Verkauf oder die Bewerbung von Software oder
• die Bewerbung von Dienstleistungen.
3. Der Autohändler ist verpflichtet, vollständige und wahrheitsgemäße
Angaben in Bezug auf das Fahrzeug (insbesondere das Datum der
Erstzulassung und den Kilometerstand), den Preis und im Hinblick auf den
übrigen Fahrzeug-Informationen zu machen. Ist das Fahrzeug mit einem
Austauschmotor ausgestattet, so ist dies kenntlich zu machen. Anzugeben
ist in diesem Fall stets die tatsächliche Laufleistung des Fahrzeugs.
Der Autohändler wird irrtümlich unrichtige Angaben unverzüglich
berichtigen, sobald ihm die Unrichtigkeit bekannt wird.
4. Beim Inserieren ist anzugeben, in welchem Zustand sich das Fahrzeug
befindet, insbesondere, ob das inserierte Fahrzeug nicht reparierte
Beschädigungen aufweist. Zudem sind Gutachten (TÜV oder Dekra)
einzustellen. Als erhebliche nicht reparierte Beschädigung gelten
beispielsweise Schäden an Motor und Getriebe, Schäden durch
Verkehrsunfälle, Brand, Hagel oder Wasser, sowie sonstige Beschädigungen
deren Behebung nicht oder nur unter Einsatz erheblicher Geldmittel
möglich ist.
5. Der Autohändler hat ebenfalls anzugeben, falls ihm reparierte
Vorschäden bekannt sind. Dies gilt insbesondere für Unfallschäden sowie
Schäden am Motor und Fahrwerk.
6. Der Autohändler darf dasselbe Fahrzeug nicht zur gleichen Zeit
mehrfach inserieren.
7. Der Autohändler kann die Inserate mit Abbildungen des Fahrzeugs
illustrieren. Der Autohändler verpflichtet sich, nur solche Fotos in die
Datenbanken einzustellen, die er uneingeschränkt verwenden darf und die
nicht mit Rechten Dritter – insbesondere nicht mit Urheberrechten
Dritter – belastet sind. Die verwendeten Fotos dürfen nicht irreführend
sein und müssen den tatsächlichen Zustand des angebotenen Fahrzeugs
widerspiegeln. Besondere Merkmale (beispielsweise Schäden) sollen
bildlich dargestellt werden.
8. Der Autohändler ist verpflichtet, richtige und wahrheitsgemäße
Preisangaben zu machen. Es sind Endpreise anzugeben, die insbesondere
die Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile (zum Beispiel
Überführungskosten) beinhalten müssen. Inserate mit offenkundig
unrichtiger oder irreführender Preisangabe sind unzulässig.
9. Der Autohändler darf in den Inseraten keine Verweise (Links) auf
Webseiten Dritter, andere Dienste und Informationsquellen einfügen, es
sei denn, diese sind gesetzlich zwingend erforderlich. Als Links gelten
dabei auch E-Mail-Adressen und nicht aktivierte Web-Adressen (URLs) und
Teile davon.
VI. Löschen von Angeboten, Sperrung, Kündigung und sonstige Maßnahmen
Die Vehicl GmbH kann folgende Maßnahmen ergreifen, wenn konkrete
Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Autohändler gesetzliche
Regelungen, Rechte Dritter oder diese Nutzungsbedingungen schuldhaft
verletzt:
• Löschen von Inseraten oder sonstigen Fahrzeug-Informationen, die bei
der Vehicl GmbH eingestellt worden sind,
• Verzögerung der Veröffentlichung von Fahrzeug-Informationen, die bei
der Vehicl GmbH eingestellt worden sind,
• Be-/Einschränkung der Nutzung der Datenbanken der Vehicl GmbH,
• Vorläufige Sperrung von Autohändlern und
• Endgültige Sperrung von Autohändlern.
VII. Rechte an Inseraten und Fahrzeug-Informationen
1. Der Autohändler räumt der Vehicl GmbH unentgeltlich das
nicht-ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte,
übertragbare und unterlizenzierbare Recht ein, die in dem Inserat
enthaltenen Angaben und Abbildungen („Fahrzeug-Informationen“) online
und offline zu verwerten, insbesondere die Fahrzeug-Informationen
öffentlich zugänglich zu machen, zu vervielfältigen, zu verbreiten und
wie nachfolgend geregelt zu bearbeiten. Die vorstehende Rechteinräumung
umfasst insbesondere auch
• das Recht zur Vervielfältigung der Fahrzeug-Informationen auf
beliebigen analogen und digitalen Bild- und Tonträgern (z. B. CD,
CD-ROM, DVD, Speicherkarten, Festplatten, Videokassetten, etc.) und in
beliebigen Printmedien (z. B. Zeitschriften, Zeitungen, Fachpresse,
Plakate, Flyer, Broschüren, Newsletter),
• das Recht, die Fahrzeug-Informationen mit anderen Inhalten (Texten,
Bildern, Hyperlinks, Marken, Logos etc.) und anderen Werbemitteln zu
verbinden und diese Verbindungen gemäß dieser Vereinbarung zu nutzen,
• das Recht, die Fahrzeug-Informationen zu bearbeiten oder bearbeiten zu
lassen, insbesondere sie zu verkleinern, zu vergrößern, zu teilen, zu
kürzen, zu modifizieren und diese Bearbeitungen gemäß dieser
Vereinbarung zu nutzen (Die Fahrzeug-Informationen wird die Vehicl GmbH
indes was ihre inhaltlichen Aussagen und Angaben angeht nicht verändern)
und
• das Recht, die Fahrzeug-Informationen in beliebige Datenbanken
einzuspeisen und dort abzuspeichern.
Der Autohändler ist damit einverstanden, dass die Fahrzeug-Informationen
für die oben genannten Zwecke für ausländische Webseiten und
Software-Applikationen übersetzt werden dürfen.
2. Der Autohändler garantiert, dass er die Fahrzeug-Informationen selbst
angefertigt hat, diese inhaltlich zutreffen und er die
Fahrzeug-Informationen an Dritte weitergeben darf.
3. Die Vehicl GmbH kann die Inserate selbst und durch Dritte bewerben,
zum Beispiel indem die Inserate oder Teile hiervon auf anderen
Webseiten, Software-Applikationen, in E-Mails oder in Print-, Funk- und
Fernsehmarketingkampagnen eingebunden werden. Die Vehicl GmbH ermöglicht
auch Dritten, ihre Angebote und Dienstleistungen im Rahmen des
Internetauftritts zu bewerben.
VIII. Verantwortlichkeit für den Inhalt der Inserate; Upload von Fahrzeugen
1. Der Autohändler ist dafür allein verantwortlich, dass die
Fahrzeug-Informationen in den Inseraten vollständig und richtig sind.
Die Vehicl GmbH prüft das Fahrzeug nicht. Genauso wenig überprüft die
Vehicl GmbH, ob die vom Autohändler in die Datenbank eingestellten
Fahrzeug-Informationen richtig und vollständig sind. Die Vehicl GmbH
stellt über die Datenbanken lediglich die technischen Voraussetzungen
zur Verfügung, um Informationen zu übermitteln. Auf den Inhalt der
Informationen nimmt die Vehicl GmbH keinen Einfluss.
2. Die Vehicl GmbH übernimmt aufgrund der unterschiedlichen technischen
Spezifikationen verschiedener Dateiformate keine Gewähr dafür, dass die
vom Autohändler eingestellten Fahrzeug-Information vollständig und
fehlerfrei in die Datenbank übertragen werden. Der Autohändler hat die
Richtigkeit und Vollständigkeit der im Inserat dargestellten
Fahrzeug-Informationen zu prüfen.
3. Der Autohändler garantiert, dass die Fahrzeug-Informationen in den
Inseraten den gesetzlichen Bestimmungen genügen.
IX. Datenbankaktualität und Sicherungskopien
1. Der Autohändler ist verpflichtet, die Vehicl GmbH unverzüglich zu
informieren, wenn er eines der von ihm inserierten Fahrzeuge verkauft
hat. Er muss den von ihm inserierten Fahrzeugbestand aktualisiert
halten. Er muss ein Inserat unverzüglich, spätestens innerhalb von 48
Stunden nach einem Verkauf oder einer einem seiner Kunden zugesagten
Reservierung löschen.
2. Jeder Autohändler ist dafür verantwortlich, die gespeicherten
Fahrzeug-Informationen, die er zu Zwecken der Beweissicherung,
Buchführung oder zu anderen Zwecken benötigt, auf einem von der Vehicl
GmbH unabhängigen Speichermedium zu archivieren.
X. Manipulationen der Fahrzeugsuche, Scraping und Störung der Systemintegrität
1. Dem Autohändler sind Aktivitäten untersagt, die darauf gerichtet
sind, die Vehicl GmbH zu beeinträchtigen. Der Autohändler darf keine
Maßnahmen ergreifen, die eine unzumutbare oder übermäßige Belastung der
Infrastruktur der Vehicl GmbH zur Folge haben können. Es ist dem
Autohändler nicht gestattet, die von der Vehicl GmbH dargestellten
Inhalte zu blockieren, zu überschreiben oder zu modifizieren oder in
sonstiger Weise störend in die Datenbanken oder den Händlerbereich
einzugreifen.
2. Nutzer sollen in den Datenbanken Fahrzeugangebote schnell und gezielt
auffinden. Damit die Nutzer die gewünschten Suchergebnisse erhalten,
müssen sich die Textinhalte eines Inserats eindeutig auf das angebotene
Fahrzeug beziehen. Die Autohändler dürfen daher die Ergebnisse der
Fahrzeugsuche nicht durch falsche oder irreführende Angaben oder durch
technische Maßnahmen oder einen sonstigen Missbrauch von
Funktionalitäten des Händlerbereichs verfälschen oder manipulieren.
XI. Kaufvertrag zwischen dem Autohändler und der Vehicl GmbH
1. Der Autohändler verpflichtet sich, während der Laufzeit des
Inserates, mit der Vehicl GmbH einen rechtswirksamen Kaufvertrag über
das inserierte Fahrzeug abzuschließen und das Fahrzeug zum angegebenen
Verfügbarkeitszeitpunkt bzw. Lieferzeitpunkt an die Vehicl GmbH oder
einen Dritten, insbesondere den Nutzer an den die Vehicl GmbH das
Fahrzeug weiterverkauft, zu übergeben und zu übereignen.
2. Der Autohändler hat keinen Anspruch darauf, dass die Vehicl GmbH ein
eingestelltes Fahrzeug ankauft. Dies gilt selbst dann, wenn ein Nutzer
ein Fahrzeug bei der Vehicl GmbH bestellt.
3. Falls die Vehicl GmbH ein vom Autohändler inseriertes Fahrzeug
erwerben will, vereinbaren die Vehicl GmbH und der Autohändler für den
zu schließenden Kaufvertrag bereits jetzt:
a. Der Vehicl GmbH steht das Recht zu, innerhalb von zwei Wochen ab
Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen vom Kauf des Fahrzeugs
zurückzutreten. Die Erklärung des Rücktritts kann schriftlich oder per
E-Mail erfolgen.
b. Der Autohändler garantiert, dass er Eigentümer des im Inserat
angegebenen Fahrzeugs ist und die im Inserat dargestellten
Fahrzeug-Informationen zutreffend und vollständig sind. Insbesondere
garantiert der Autohändler, dass ihm keine weiteren als die im Inserat
angegebenen Schäden am Fahrzeug bekannt sind.
c. Die Vehicl GmbH übernimmt die Abrechnungslast. Das bedeutet, dass die
Vehicl GmbH dem Autohändler für den Erwerb des Fahrzeugs eine Gutschrift
erteilt. Die Vehicl GmbH wird diese Gutschrift unmittelbar nach Erwerb
des Fahrzeugs erstellen.
XII. Fakturierungs-Service
1. Neben den dargestellten Möglichkeiten, Inserate in die Datenbank
einzustellen, haben Autohäuser nach Abstimmung mit der Vehicl GmbH die
Möglichkeit, einen sogenannten Fakturierungs-Service zu nutzen. Dieser
Service kann in Anspruch genommen werden, wenn der Endkunde bereits den
Autohändler aufgesucht hat, der Autohändler aber ein Fahrzeug nicht
unmittelbar an diesen Endkunden verkaufen will.
2. Im Rahmen des Fakturierungs-Service kann der Autohändler über den
Händlerbereich ein Bestellungsformular der Vehicl GmbH generieren, mit
dem der Endkunde das Fahrzeug bei der Vehicl GmbH bestellen kann. Dem
Bestellungsformular sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen für den
Verkauf gebrauchter Kraftfahrzeuge offline („Verkaufsbedingungen
Offline“) beizufügen. Sämtliche Dokumente („Kundenbestellung“) kann der
Autohändler dann dem Kunden aushändigen.
3. Der Endkunde hat dann die Möglichkeit, die Kundenbestellung zu
unterzeichnen und an die Vehicl GmbH zu senden. Diese Kundenbestellung
stellt lediglich ein Angebot an die Vehicl GmbH dar. Die Vehicl GmbH ist
frei, dieses Angebot anzunehmen oder abzulehnen.
4. Gleichzeitig wird der Autohändler eine Bestellung vorbereiten, mit
der die Vehicl GmbH das in der Kundenbestellung angegebene Fahrzeug beim
Autohändler kauft („Autohändler-Bestellung“). Der Autohändler sendet
diese Autohändler-Bestellung an die Vehicl GmbH. Die Vehicl GmbH kann
die Autohändler-Bestellung unterzeichnen und an den Autohändler per
E-Mail oder über den Händlerbereich zurücksenden. Das stellt dann ein
Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags zwischen der Vehicl GmbH und
dem Autohändler dar.
5. Der Autohändler wird das Angebot unverzüglich, das heißt innerhalb
von 48 Stunden, schriftlich oder per E-Mail annehmen oder ablehnen.
6. Für einen aufgrund der Autohändler-Bestellung zustande gekommenen
Kaufvertrag zwischen der Vehicl GmbH und dem Autohändler gelten die in
Nummer XI. 3 dieser Nutzungsbedingungen genannten Regelungen. Das gilt
selbst dann, wenn diese Regelungen in der Autohändler-Bestellung oder
weiteren Dokumenten für den Kaufvertrag nicht ausdrücklich genannt sind.
Insbesondere steht der Vehicl GmbH das Recht zu, innerhalb von zwei
Wochen ab Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen vom Kauf des Fahrzeugs
zurückzutreten. Die Erklärung des Rücktritts kann schriftlich oder per
E-Mail erfolgen.
7. Nimmt der Autohändler das Angebot an, entscheidet die Vehicl GmbH
unverzüglich, ob sie das der Kundenbestellung zugrunde liegende Angebot
des Endkunden annimmt. Sie sendet dann eine Annahmeerklärung an den
Endkunden. Gemeinsam mit der Annahmeerklärung erhält der Kunde eine
Zahlungsaufforderung.
8. Wie dargelegt, gelten die in Nummer XI. 3 genannten Regelungen für
den Kaufvertrag zwischen dem Autohändler und der Vehicl GmbH. Daher gilt
für den Kaufvertrag, dass die Abwicklung der Kaufpreiszahlung
ausschließlich über eine Gutschrift der Vehicl GmbH erfolgt (Nummer IX
3. c)). Diese Gutschrift erhält das Autohaus, sobald der Endkunde
seinerseits an die Vehicl GmbH gezahlt hat.
9. Ferner ist die Vehicl GmbH berechtigt, dem Autohändler für diesen
Fakturierungs-Service eine Gebühr in Höhe von 1% des Kaufpreises,
mindestens aber 500 EUR, zu berechnen. Der Autohändler erhält die
Rechnung über den Fakturierungs-Service mit der Gutschrift. Sie ist
sofort zur Zahlung fällig; die Vehicl GmbH kann sie mit der Gutschrift
verrechnen.
XIII. Datenschutz
1. Der Autohändler verpflichtet sich, personenbezogene Daten von
Nutzern, die sie von der Vehicl GmbH etwaig erhält, um einen Kaufvertrag
abzuwickeln, ausschließlich dazu zu verwenden, dass dieser Kaufvertrag
abgewickelt werden kann.
2. Der Autohändler garantiert, dass er etwaige personenbezogene Daten
Dritter im Rahmen der Nutzung des Händlerbereichs oder eines
Kaufvertrags mit der Vehicl GmbH ausschließlich im Einklang mit
datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu verarbeiten.
XIV. Laufzeit
1. Beide Parteien, die Vehicl GmbH und der Autohändler, können das
bestehende Vertragsverhältnis zur Nutzung der Datenbanken mit einer
Frist von zwei Wochen zum Monatsende ordentlich kündigen.
2. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
3. Die Kündigung hat schriftlich oder per E-Mail zu erfolgen.
XV. Freistellung
Der Autohändler stellt die Vehicl GmbH von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen der Verletzung ihrer Rechte durch sein Inserat oder die Fahrzeug-Informationen gegen die Vehicl GmbH geltend machen. Dies gilt nicht, wenn und soweit die Rechtsverletzung nicht vom Autohändler zu vertreten ist.
XVI. Haftungsbeschränkung
1. Die Vehicl GmbH haftet für Schäden, außer im Fall der Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten, nur, wenn und soweit der Vehicl GmbH,
seinen gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten oder sonstigen
Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im
Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Vehicl
GmbH für jedes schuldhafte Verhalten seiner gesetzlichen Vertreter,
leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen. Der Begriff
der „wesentlichen Vertragspflichten“ bezeichnet solche Pflichten, deren
Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst
ermöglicht, auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig
vertrauen darf und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks
gefährdet.
2. Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter,
leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen ist die Haftung
der Vehicl GmbH der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise
vorhersehbaren Schäden begrenzt.
3. Eine Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere für
entgangenen Gewinn, besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger
Erfüllungsgehilfen der Vehicl GmbH.
4. Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gelten nicht
im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch die Vehicl GmbH und
für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen.
XVII. Leistungsort, Geltung deutschen Rechts, Gerichtsstand
1. Der Nutzungsvertrag einschließlich dieser Nutzungsbedingungen
unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die
Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den Internationalen
Warenverkauf ist ausgeschlossen.
2. Erfüllungsort ist Düsseldorf.
3. Für alle Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dem Nutzungsvertrag
einschließlich dieser Nutzungsbedingungen wird Düsseldorf als
Gerichtsstand vereinbart. Die Vehicl GmbH bleibt berechtigt, den
Autohändler auch am seinem Unternehmenssitz zu verklagen.
XVIII. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder
teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle von
nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmungen dieser
Nutzungsbedingungen treten die gesetzlichen Regelungen. Sofern solche
Regelungen im jeweiligen Fall nicht zur Verfügung steht (Regelungslücke)
oder zu einem untragbaren Ergebnis führen würde, werden die Parteien in
Verhandlungen darüber eintreten, anstelle der nicht einbezogenen oder
unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung zu treffen, die ihr
wirtschaftlich möglichst nahe kommt.